KI-Kompetenz nach Artikel 4: die Pflichtschulung für Ihren Betrieb
Seit dem 2. Februar 2025 muss jeder Betrieb, der KI einsetzt, dafür sorgen, dass sein Personal damit umgehen kann. 90 Minuten bei Ihnen im Haus, bis 15 Personen, ohne Vorkenntnisse und ohne Laptop.
Was Artikel 4 verlangt
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, abgestimmt auf Vorkenntnisse, Aus- und Fortbildung und den Zusammenhang, in dem die Systeme eingesetzt werden. So steht es in Artikel 4 der KI-Verordnung, in der Fassung seit dem 27. Juli 2026. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss für niemanden garantiert werden.
Betreiber ist auch, wer KI nur benutzt
Das ist der Punkt, der in Betrieben am häufigsten übersehen wird. Sie müssen nichts entwickelt und nichts eingekauft haben. Es genügt, dass jemand im Haus ein Sprachmodell für seine Arbeit verwendet. Damit sind Sie Betreiber, und die Pflicht aus Artikel 4 gilt.
Was nicht verlangt wird
Es gibt keinen vorgeschriebenen Lehrplan, keine Mindeststundenzahl, kein amtliches Zertifikat und keine Prüfung. Eine fehlende Schulung löst auch kein festes Millionenbußgeld aus, wie es gelegentlich zu lesen ist. Die nationale Aufsicht kann Verstöße verhältnismäßig sanktionieren, mehr sagt die Verordnung dazu nicht.
Was Ihr Betrieb praktisch braucht
Drei Dinge. Ihre Leute müssen wissen, woran sie sind. Sie müssen zeigen können, dass Sie es vermittelt haben, also Datum, Inhalt und Teilnehmerliste vorlegen. Und es braucht eine Regel, was in so ein System eingegeben werden darf und was nicht.
Was in den 90 Minuten passiert
Zuerst Artikel 4 im Wortlaut, und was er alles nicht verlangt. Dann, wofür diese Technik taugt und woran sie scheitert, samt der Frage, warum eine falsche Antwort so überzeugt klingt. Zum Schluss die Regeln: was in ein Werkzeug aus dem Netz gehört, was nie, und was ohnehin verboten ist. Besprochen wird das an Fällen aus Ihrem Haus, nicht an Beispielen aus einer Präsentation.
Zu den verbotenen Praktiken gehört, Emotionen von Beschäftigten am Arbeitsplatz abzuleiten, mit engen Ausnahmen für Sicherheit und Medizin. Ebenso die Bewertung von Menschen nach sozialem Verhalten. Und alles, was Leistung messen könnte, geht nur mit dem Betriebsrat: „geeignet zur Überwachung" genügt, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Für wen die Schulung gedacht ist
Meister, Schicht- und Fertigungsleitung, QS, Instandhaltung, Arbeitsvorbereitung, und ausdrücklich auch der Betriebsrat. Bis 15 Personen im Raum. Vorkenntnisse braucht niemand, einen Laptop auch nicht.
Was im August 2026 dazugekommen ist
Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich Transparenzpflichten. Menschen müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie mit einem Chatbot sprechen. Deepfakes und bestimmte KI-erzeugte Texte zur Information der Öffentlichkeit müssen offengelegt werden. Ein intern mit KI vorbereiteter Entwurf braucht dagegen kein sichtbares Etikett; Prüfung und Verantwortung bleiben beim Menschen.
Wer die Schulung macht
Ich heiße Aaron Deusing, bin Industriemeister Fachrichtung Metall und stehe seit 16 Jahren in der Produktion, als Maschinenführer und Einrichter. Ich schule keine Technik, die ich nur aus Vorträgen kenne, sondern Werkzeuge, die ich selbst gebaut und in der Schicht benutzt habe. Deshalb rede ich in den 90 Minuten über Rüsten, Störungen und Schichtübergaben und nicht über Anwendungsfälle aus dem Marketing.
Dies ist keine Rechtsberatung, die Auslegung im Einzelfall gehört zum Anwalt.
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